Es ist vermutlich das politisch umstrittenste Stück Stoff: das Kopftuch. Zu diskutieren gibt dabei vor allem ein Punkt – nämlich die Frage, wie das Kopftuchtragen an öffentlichen Schulen zu handhaben ist. Wie soll sich die SP zu dieser Frage stellen? Sie sollte vor allem gelassen bleiben.
Mehrere Kantone – Genf, Bern oder Schwyz – haben in den letzten Jahren entschieden, dass sich Lehrpersonen in öffentlichen Schulen religiös neutral kleiden müssen. Muslimische Lehrerinnen dürfen demnach kein Kopftuch tragen. Auch im Kanton St. Gallen dürfte es zu einem Verbot kommen. Dort hat der Kantonsrat diese Woche einer entsprechenden Motion zugestimmt.
In weiteren Kantonen sind ebenfalls Vorstösse eingereicht – darunter im Kanton Zürich. Hier ist eine Motion pendent, die das Kopftuch an öffentlichen Schulen ganz generell verbieten will – davon betroffen wären dann nicht nur die Lehrerinnen, sondern auch die Schülerinnen.
«Zoff»? Gemach!
Aus SP-Perspektive sind zur Kopftuchfrage verschiedene Positionen möglich. Solche Ausgangslagen mögen die Medien, weil sie dann das Kampfvokabular auspacken können: «Zerreissprobe in der SP», «Sozi-Knatsch», «Zoff bei den Genoss:innen»…
Gemach! Ich finde, als SP sollten wir ganz gelassen die verschiedenen Möglichkeiten diskutieren, die wir im Umgang mit diesem Thema haben – und uns nicht darauf versteifen, unbedingt eine einheitliche Position finden zu wollen.
Verschiedene Positionen aushalten zu können, ist kein Streit-Symptom, sondern das exakte Gegenteil: Es ist Ausdruck einer rücksichtsvollen Debattenkultur.
Die Grundrechte sind unverhandelbar
Bei aller Nüchternheit gibt es freilich einen Punkt, der wichtig – und unverhandelbar – ist, nämlich der grundrechtliche Aspekt. Nur bestimmte religiöse Symbole – also nur das Kopftuch – zu verbieten und andere religiöse Symbole zu akzeptieren, geht grundrechtlich nicht. Bei uns ist der Staat religiös neutral.
Das bedeutet: Entweder, man nimmt alle religiösen Symbole ins Visier. Oder man akzeptiert alle. So will es unsere Verfassung.
Zurück zur Gelassenheit: Die SP war immer erfolgreich, wenn sie bei verschiedenen Meinungen innerhalb der Partei entspannt blieb. Unterschiedliche Ansichten sind ein Zeichen für eine lebendige Partei.
Symbolisch aufgeladen
Mit einer solch offenen Haltung hätte die SP zudem die Möglichkeit, eine wichtige Botschaft sinnbildlich zu verstärken: Nämlich die Botschaft, dass es sich bei der Kopftuchfrage um ein Thema handelt, das nur deshalb politisch so intensiv bewegt, weil es symbolisch aufgeladen worden ist – und zwar von der politischen Rechten. Dabei ist das Thema weder inhaltlich bedeutsam noch hat es im Alltag viel Relevanz. Es betrifft nur wenige Fälle, und ich bin sicher, dass sich für jeden dieser Fälle eine pragmatische Lösung finden lassen würde.
Die vernünftigen Kräfte im Land sollten folglich bei diesem Thema immer zweierlei im Auge haben: Erstens sollten wir uns um inhaltlich sinnvolle Lösungen bemühen. Und zweitens darum, der Debatte die Luft abzulassen.
Es wäre hilfreich, die Kopftuchdiskussion würde mit etwas weniger Wind in den Segeln geführt.
Wer soll Vorschriften machen?
Welche Strategien hat nun also die SP, wenn es um die religiösen Symbole geht?
Variante eins – die Partei stellt sich auf den Standpunkt: Das Kopftuch ist ein Kleidungsstück und kein religiöses Symbol.
Wenn man sich weigert, das Kopftuch als religiöses Symbol anzuerkennen, wird die Debatte zu einer Diskussion über das Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Die Frage ist dann: Soll der Staat den Frauen pauschal Kleidervorschriften machen und dies damit begründen, dass es Männer gebe, welche ihren Frauen solche Vorschriften machen würden – und dass es unter diesen Voraussetzungen besser sei, wenn der Staat die Vorschriften erlasse? Sprich: Lieber der Staat macht Vorschriften als der eigene Mann.
Die SP würde mit dieser Position einen Teil der linken, feministischen, eher atheistischen Wählerinnen und Wählern ansprechen, sich aber gleichzeitig dem Risiko aussetzen, dass man ihr vorwirft, sie verweigere sich der Debatte.
Doppelte Voraussetzung
Variante zwei – die SP stellt sich auf den Standpunkt: Die Schule ist ein wertneutraler Ort sei, wo religiöse Symbole grundsätzlich keinen Platz haben.
Diese Strategie akzeptiert, dass das Kopftuch auch ein religiöses Symbol ist – und sie anerkennt, dass es öffentliche Räume gibt, wo religiöse Symbole nichts verloren haben. Es sind Orte, wo erstens Menschen obligatorisch hinmüssen – also zum Beispiel die Schule oder das Gericht, und wo zweitens ein Machtverhältnis besteht – Lehrkraft versus Schülerin, Richterin versus Beschuldigter.
Ein Neutralitäts-Gebot kann nur an Orten in Betracht fallen, wo beide Voraussetzungen erfüllt sind – sonst diskutieren wir plötzlich auch noch über Kleidervorschriften im öffentlichen Verkehr. Und das wäre absurd.
Mit dieser zweiten Variante, die innerhalb der SP vor allem in der Romandie anschlussfähig wäre, würde sich die SP in der Mehrheitsposition befinden.
Toleranz statt Verbot
Schliesslich Variante drei: Hier stellt sich die SP auf den Standpunkt, dass in einem zeitgemässen Feminismus ein Kopftuchverbot keinen Platz hat und dieses folglich zu bekämpfen ist.
Wie bei Variante zwei ist auch bei dieser Variante der Ausgangspunkt, dass der Staat religiös neutral sein muss. Die Konsequenz daraus ist aber kein Verbot von religiösen Symbolen, sondern das Gegenteil. Variante drei plädiert dafür, sämtliche religiöse Symbole zu tolerieren.
Diese Variante bildet die Mehrheitshaltung in der Deutschschweizer SP ab. Die Genossinnen und Genossen aus der Romandie dürften sie nur bedingt mitragen. Damit hätte die SP keine einheitliche Position, was ich – aus den beschriebenen Gründen – kein Drama fände.
Nur Lehrpersonen oder auch Kinder?
Kurzum: Die SP hat bei diesem Thema allen Grund, entspannt zu bleiben. Gleichzeitig sollte die SP selbstbewusst auftreten. Und das bedeutet, dass wir uns den Diskussionsrahmen nicht von rechts aufzwingen lassen sollten. Das betrifft zum Beispiel die Frage, ob ein allfälliges Verbot von religiösen Symbolen «nur» für die Lehrpersonen oder auch für die Kinder gelten soll.
Die rechten Wanderprediger des Kopftuchverbots zielen bewusst drauf ab, ein Verbot zu installieren, das auch die Mädchen einschliesst – weil sich die Diskussion so noch zusätzlich emotionalisieren lässt.
Es gibt zu dieser Frage eine klare Rechtsprechung des Bundesgerichts. Diese besagt: Religiöse Erziehung – und damit auch die Kleidung – sind Sache der Eltern. Die Diskussion ist deshalb im Kontext der Integrationsbemühungen und der Kinderrechte zu führen.
Die entscheidenden Fragen sind demnach: Erleiden die Mädchen Nachteile durch das Kopftuch? Und was wären die Folgen, wenn die Schule sie zum Ablegen des Kopftuches zwingen würde? Wir sollten bei der Beantwortung dieser Fragen nicht ideologischen Dogmen folgen, sondern das Wohl der betroffenen Mädchen ins Zentrum setzen.
Und last but not least ist es sinnvoll, wenn nicht nur die SP, sondern möglichst viele gesellschaftliche Gruppen sich Gedanken zum Thema machen – so wie das zum Beispiel der interreligiöse Tisch des Kantons Zürich mit seiner sehr differenzierten Stellungnahme getan hat.
Foto: Sollen an Schulen alle religiösen Symbole verboten sein – oder sollen alle toleriert sein? Die Frage beschäftigt Politik und Öffentlichkeit (Quelle PD)

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